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FW fordern Reform des Parteispendenrechts

Freie Wähler fordern Reform des Parteispendenrecht

Einflussnahme durch Konzernspenden und Sponsoring muss beendet werden
Freie Wähler fordern Reform des Parteispendenrechts

Der FW-Landesvorsitzende Hubert Aiwanger hat bei der Klausurtagung des
FW-Landesvorstands in Bruck (Oberpfalz) eine grundlegende Reform des
Parteispendenrechts gefordert. Aiwanger: „Die nun bekannt gewordene Praxis
des Sponsorings bei der CDU zeigt einmal mehr, dass die etablierten Parteien
lieber auf ein auch finanziell abgesichertes Amigosystem mit Konzernen und
Verbänden denn auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürgerinnen und
Bürger setzen. Wir brauchen nicht noch mehr Schmierstoff für das gut geölte
Beziehungsgeflecht zwischen Parteien und Konzernen, wir brauchen eine echte
Bürgerdemokratie.“ Politische Parteien haben die Aufgabe, für eine rege und
lebendige Verbindung zwischen den Bürgern sowie Parlament und Regierung
zu sorgen. Deshalb sollte sich ihre finanzielle Basis neben staatlichen
Zuschüssen auf die finanzielle Unterstützung durch den einzelnen Bürger
beschränken. Die Unabhängigkeit der Parteien darf durch die finanzielle
Einflussnahme von Konzernen und Verbänden nicht ausgehöhlt werden.
Deshalb verzichten die FW konsequent auf Konzernspenden und Sponsoring.
Der FW Bundes- und Landesvorsitzende teilt wie 85 Prozent der Bundesbürger
die Befürchtung, dass die nun bekannt gewordenen Formen des Sponsorings
eine weitere Form unzulässiger Parteispenden mit dem Ziel der Einflussnahme
auf politische Entscheidungen sind. Der FW-Landesvorsitzende forderte von
Bundestagspräsident Norbert Lammert eine schnelle und rückhaltlose
Aufklärung der Vorkommnisse sowie vom Bundesgesetzgeber ein klares
Verbot für diese nun bekannt gewordene Spendenpraxis. Aiwanger: „Wir
brauchen einen klaren Schnitt im Parteien-recht. Wir brauchen Parteien, die
sich nicht auf den Millionenzuwendungen der Konzerne ausruhen, während sie
mit den Kommunen die Muttererde unserer Demokratie verdorren lassen, weil
sie nach ihren Wahlgeschenken an Industrie und Verbände nicht mehr wissen,
wie sie finanzielle Mindestausstattung unserer Gemeinden, Städte und Kreise
garantieren sollen.“

Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall

Parteispenden über 50.000 € - Jahr 2009
Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen
Bundestages

Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro
übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz)
Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die
Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages
unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als
Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

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