Pressemitteilungen
Max11 gescheitert
Wahl im Kreisverband West der CSU
Pressemitteilung zum Urteil des BayVGH
Pressemitteilung der Freien Wähler Augsburg zum VGH-Urteil BPlan500
Der VGH hat heute den Bebauungsplan 500 (Königsplatz und Augsburg-Boulevard)für unwirksam erklärt, und zwar mit genau der Argumentation, mit der die Freien Wähler die Regierung von Schwaben bereits im Februar diesen Jahres um rechtsaufsichtliches Einschreiten gebeten haben.
Viel schlimmer ist, dass die Stadt laut Ob Gribl und Baureferent Merkle den Umbau nicht stoppen möchte, obwohl das Gericht klar und deutlich erklärt hat, die erneute Auslegung sei keine unbedeutende Formalität.
Wenn die Stadt hier einfach zur Tagesordnung übergeht und nur die Auslegung nachholen möchte - dafür sind mind. 3 Stadtratsbeschlüsse - (Auslegung, Abwägung der Einwendungen und Satzungsbeschluss) notwendig, ist dies eine Missachtung des Gerichtes. Allein die Fristen dauern. Zudem muss wohl auch eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingeholt werden. Für Baureferent Merkle
nur reine Formalitäten.
Wenn OB Gribl und Baureferent Merkle jetzt schon wissen, dass „der Fehler heilbar ist „ und die Auslegung und erneute Beteiligung der Bürger keine Auswirkungen auf das Verfahren und den BPlan 500 haben, erklären Sie damit die Beteiligung zur Farce und haben bereits eine Vorentscheidung getroffen.
Dieses Gebaren ist ein Affront gegen alle Bürger, da deren Einwendungen nach Ankündigung des Baureferenten keinen Einfluss auf die Entscheidung des Stadtrates haben können.
Ein merkwürdiges Verständnis von Bürgerbeteiligung und Einhaltung von Gesetzen.
In den heutigen TV-Interviews von OB Gribl und Hr. Merkle bagatellisieren die beiden Herrn das BayVGH Urteil dahingehend, dass es nur darum ginge, ob ein paar Bäume etwas weiter links oder rechts stünden.
Tatsächlich liegt Ihnen aber die Pressemitteilung des BayVGH vor, in der es vielmehr darum geht, die Bürger zu befragen, ob sie damit einverstanden sind, dass die Wirk-samkeit der geplanten „vorsorglichen Entlastungsstraße“ nicht gegeben ist, solange sie nicht rechtsverbindlich festgeschrieben ist und diese anderseits, bei rechtsver-bindlicher Festschreibung, den im BPlan 500 festgesetzten Fußgängerbereich über den KÖ in Frage stellt. Dies hat eine weit schwerwiegendere Bedeutung!
V. Schafitel, stellvertretender Vorsitzender
PM des BayVGH zum Urteil [500 KB]