Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler zur Parteie

Dringlichkeitsantr der FW z. Parteienfinanzierung

Parteien weiter uneinsichtig
München (mh). Die Freien Wähler nehmen kopfschüttelnd zur Kenntnis, dass ihr
Vorschlag zur Änderung des Parteiengesetzes von den Landtagsparteien abgelehnt
wurde. Vor dem Hintergrund der beinahe ununterbrochenen Skandalberichte über
Sponsoring und Konzernspenden in einer Höhe, welche der Öffentlichkeit nicht mehr
vermittelbar ist, haben die Freien Wähler gefordert:

1. Spenden von juristischen Personen und Personenvereinigungen (nicht
rechtsfähige Vereine, Personengesellschaften) werden verboten.

2. Die Annahme von Spenden natürlicher Personen wird auf einen jährlichen
Höchstbetrag von 50.000 Euro begrenzt.

3. Die Publizitätspflicht des § 25 Abs. 3 Satz 1 PartG wird auf 5.000 Euro abgesenkt.
Die Anzeige beim Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 25 Abs. 3
Sätze 2 und 3 PartG hat zu erfolgen, wenn eine Spende im Einzelfall die Höhe
von 25.000 Euro übersteigt.

4. Sponsorenzuwendungen sind wie Spenden im Rechenschaftsbericht gesondert
zu veröffentlichen.

5. Diese Vorschriften gelten für Parteien und Wählergruppen.

Hubert Aiwanger, Fraktions- und Landesvorsitzender der Freien Wähler betont: „Die
derzeitige Parteispendenpraxis ist in der Öffentlichkeit nicht akzeptiert und öffnet der
Einflussnahme von Geldgebern auf die Politik Tür und Tor. Darunter leidet massiv das
Ansehen der Demokratie. Deshalb wollen wir Änderungen. Es ist ein Skandal, dass wir
mit unseren Vorschlägen alleine dastehen und die Bundestagsparteien offensichtlich
weiterhin vom jetzigen Spendensystem profitieren wollen – gegen den Willen der
Bürger.“


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