Parteien weiter uneinsichtig München (mh). Die Freien Wähler nehmen kopfschüttelnd zur Kenntnis, dass ihr Vorschlag zur Änderung des Parteiengesetzes von den Landtagsparteien abgelehnt wurde. Vor dem Hintergrund der beinahe ununterbrochenen Skandalberichte über Sponsoring und Konzernspenden in einer Höhe, welche der Öffentlichkeit nicht mehr vermittelbar ist, haben die Freien Wähler gefordert:
1. Spenden von juristischen Personen und Personenvereinigungen (nicht rechtsfähige Vereine, Personengesellschaften) werden verboten.
2. Die Annahme von Spenden natürlicher Personen wird auf einen jährlichen Höchstbetrag von 50.000 Euro begrenzt.
3. Die Publizitätspflicht des § 25 Abs. 3 Satz 1 PartG wird auf 5.000 Euro abgesenkt. Die Anzeige beim Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 25 Abs. 3 Sätze 2 und 3 PartG hat zu erfolgen, wenn eine Spende im Einzelfall die Höhe von 25.000 Euro übersteigt.
4. Sponsorenzuwendungen sind wie Spenden im Rechenschaftsbericht gesondert zu veröffentlichen.
5. Diese Vorschriften gelten für Parteien und Wählergruppen.
Hubert Aiwanger, Fraktions- und Landesvorsitzender der Freien Wähler betont: „Die derzeitige Parteispendenpraxis ist in der Öffentlichkeit nicht akzeptiert und öffnet der Einflussnahme von Geldgebern auf die Politik Tür und Tor. Darunter leidet massiv das Ansehen der Demokratie. Deshalb wollen wir Änderungen. Es ist ein Skandal, dass wir mit unseren Vorschlägen alleine dastehen und die Bundestagsparteien offensichtlich weiterhin vom jetzigen Spendensystem profitieren wollen – gegen den Willen der Bürger.“
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