Bildstrecke

09.02.2021
Corona-Verluste der Sportvereine mindern

Bekanntermaßen haben die Sportvereine bedingt durch die Corona-Pandemie teilweise starke Mitgliederverluste auch im Jugendbereich zu beklagen. Hinzu kommt, dass durch die Stilllegung des Sportbetriebes auch nicht die sonst gewohnten Eintritte von Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Da sich der Pro-Kopf-Jugendzuschuss an den Mitgliederzahlen zum Jahresbeginn (BLSV-Bestandsmeldung) orientiert, wären nach den geltenden Förderrichtlinien auch für fast alle Vereine geringere Zuschüsse der Stadt Augsburg die Folge.

Um die Verluste der Vereine durch Corona etwas abzumildern, beantragten wir, die Jugendzuschüsse mindestens auf dem Stand der Meldedaten von 2020 zu belassen. Damit würden die im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Beträge in vollem Umfang ausgeschöpft. Ab 2023 greift wieder die bisherige Regelung.

„Mit dem Beschluss wird die Wertschätzung der Jugendarbeit im Sport signalisiert und die Motivation nach Wiederöffnung des Sportbetriebes erhöht. Zudem ist die Regelung für die Verwaltung unbürokratisch umzusetzen, da keine Bestandsveränderungen mit Auswirkungen z.B. wegen prozentualer Grenzwerte zu berücksichtigen sind“, so der Fraktionsvorsitzende Hans Wengenmeir.

Antrag